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Blowerdoor Luftdichtheit Luftdichtigkeitsprüfung Vellmar Kassel Hessen Nordhessen Gesetzliche Grundlagen zur Blowerdoor Messung


Übersicht der aktuellen gesetzlichen Anforderungen an die Luftdichtheit von Gebäuden und Gesetze, Vorschriften bzw. Normen zur BlowerDoor Messung:


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EnEV Energieeinsparverordnung
DIN 4108-7 als gültige Norm veröffentlicht
EN 13829 ersetzt die strengere ISO 9972 als Messnorm
Baurecht und Luftdichtheit



Blowerdoor Luftdichtheit Luftdichtigkeitsprüfung Vellmar Kassel Hessen Nordhessen Grenzwerte bei der Blowerdoor Messung


Übersicht der Norm- und Grenzwerte für die Messung der Luftdurchlässigkeit n50 mit dem BlowerDoor Messverfahren - die Grenzwerte zu den Ergebnissen der Blowerdoor Messung:


Blowerdoor Blower-Door-Test Blower-Door-Messung Luftdichtheitstest Luftdichtigkeitstest Nach DIN 4108-7 (August 2001) und EnEV (Februar 2002) gelten folgende Grenzwerte:


Blowerdoor Blower-Door-Test Blower-Door-Messung Luftdichtheitstest Luftdichtigkeitstest Gebäude mit natürlicher Lüftung (Fensterlüftung):

n50 3 [h-1]


Blowerdoor Blower-Door-Test Blower-Door-Messung Luftdichtheitstest Luftdichtigkeitstest Gebäude mit raumlufttechnischen Anlagen (auch Abluftanlagen):

n50 1,5 [h-1]

(Insbesondere bei Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung
ist einedeutliche Unterschreitung des oben angegebenen
Grenzwertes sinnvoll (DIN 4108-7).)


Blowerdoor Blower-Door-Test Blower-Door-Messung Luftdichtheitstest Luftdichtigkeitstest Anzustreben auf Grund energetischer Gesichtspunkte:

n50 1 [h-1]


Blowerdoor Blower-Door-Test Blower-Door-Messung Luftdichtheitstest Luftdichtigkeitstest Für Passivhäuser:

n50 0,6 [h-1]

(Nach Kriterien des Passivhausinstituts Darmstadt, Dr. Wolfgang Feist.)


Blowerdoor Blower-Door-Test Blower-Door-Messung Luftdichtheitstest Luftdichtigkeitstest Die BlowerDoor-Messung erfolgt nach EN 13829.





Blowerdoor Blowerdoormessung Blowerdoormessverfahren und Luftdichtheitsprüfung Blower Door EnEV (zu Luftdichtheit und BlowerDoor Messung)


Die Energieeinsparverordnung (EnEV) hat folgende Anforderungen:


§ 5

(1)

Dichtheit, Mindestluftwechsel

Zu errichtende Gebäude sind so auszuführen, dass die Wärme übertragende
Umfassungsfläche einschließlich der Fugen dauerhaft luftundurchlässig
entsprechend dem Stand der Technik abgedichtet ist. (...) Wird die Dichtheit
nach den Sätzen 1 und 2 überprüft, ist Anhang 4 Nr. 2 einzuhalten.

(...)


Blowerdoor Blower-Door-Test Blower-Door-Messung Luftdichtheitstest Luftdichtigkeitstest Anhang 1
Anforderung an zu errichtende Gebäude mit normalen Innentemperaturen:


2.4










2.10










3.

Beheiztes Luftvolumen

Bei den Berechnungen gemäß Nr. 2.1 ist das beheizte Luftvolumen V
nach DIN EN 832 :2003-06 zu ermitteln. Vereinfacht darf es wie folgt
berechnet werden:

Blowerdoor Blower-Door-Test Blower-Door-Messung Luftdichtheitstest Luftdichtigkeitstest  V = 0,76 Ve bei Gebäuden bis zu 3 Vollgeschossen
Blowerdoor Blower-Door-Test Blower-Door-Messung Luftdichtheitstest Luftdichtigkeitstest  V = 0,80 Ve in den übrigen Fällen

(...)

Voraussetzung für die Anrechnung mechanisch betriebener
Lüftungsanlagen (zu § 3 Abs. 2)


Im Rahmen der Berechnung nach Nr. 2 ist bei mechanischen
Lüftungsanlagen die Anrechnung der Wärmerückgewinnung oder einer
regelungstechnisch verminderten Luftwechselrate nur zulässig, wenn

a) die Dichtheit des Gebäudes nach Anhang 4 Nr. 2 nachgewiesen wird,

(...)

Vereinfachtes Verfahren für Wohngebäude (zu § 3 Abs. 2 Nr. 1)
Tabelle 2:
Vereinfachtes Verfahren zur Ermittlung des Jahres-Heizwärmebedarfs

Zeile

Zu ermittelnde Größen

Gleichung

Zu verwendende Randbedingung

(...)

3

(...)

Spezifischer Lüftungs-
wärmeverlust
HV

HV = 0,19 Ve

ohne Dichtheitsprüfung
nach Anhang 4 Nr. 2

HV = 0,163 V

mit Dichtheitsprüfung
nach Anhang 4 Nr. 2


Blowerdoor Blower-Door-Test Blower-Door-Messung Luftdichtheitstest Luftdichtigkeitstest Anhang 4
Anforderungen an die Dichtheit und den Mindestluftwechsel (zu § 5):


2.

Nachweis der Dichtheit des gesamten Gebäudes

Wird eine Überprüfung der Anforderungen nach § 5 Abs. 1 durchgeführt,
so darf der nach DIN EN 13829 : 2001-02 bei einer Druckdifferenz zwischen
Innen und Außen von 50 Pa gemessene Volumenstrom – bezogen auf das
beheizte Luftvolumen – bei Gebäuden

- ohne raumlufttechnische Anlagen 3 h-1 und
- mit raumlufttechnischen Anlagen 1,5 h-1

nicht überschreiten.



Blowerdoor Blower-Door-Test Blower-Door-Messung Luftdichtheitstest Luftdichtigkeitstest Nachfolgend die komplette EnEV sowie Ihre Begründung seitens des Gesetzgebers.


Blowerdoor Blowerdoormessung Blowerdoormessverfahren und Luftdichtheitsprüfung Blower Door Energieeinsparverordnung - EnEV 2004
Die novellierte EnEV 2004 wurde am 07.12.2004 im Bundesgesetzblatt in der
Ausgabe 64/2004 verkündet.
(Stand 02.12.2004)
[PDF Energieeinsparverordnung EnEV]

Blowerdoor Blowerdoormessung Blowerdoormessverfahren und Luftdichtheitsprüfung Blower Door Bundesgesetzblatt:
Erste Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung.
(Stand 02.12.2004)
[PDF Energieeinsparverordnung EnEV]

Kurzinfo zu dieser novellierten Energieeinsparverordnung:
Verordnungstext wurde entlastet. Die EnEV verweist vielfach auf die Regeln der Technik, sie setzt europarechtliche Vorgaben um. Energiesparhaus wird zur Pflicht. Energiebedarf zum Heizen und Erwärmen des Brauchwassers soll um ein Drittel gesenkt werden (d.h. vom bisherigen 10-l-Haus künftig in Richtung 7-l-Haus). Architekten und Planer müssen Gebäude nun ganzheitlich betrachten und auch einzubauende Anlagentechnik frühzeitig berücksichtigen.

Die EnEV begrenzt den Primärenergiebedarf für Gebäude. Berücksichtigung des Wärmeschutzes und der Anlagentechnik, eröffnet Planern die Chance, das Energiesparziel flexibel und kostengünstig zu erreichen. Erleichterung für die Nutzung erneuerbare Energien. Der neue Energiebedarfsausweis bringt für Bauherren und Nutzer mehr Transparenz bezüglich der energischen Qualität eines Gebäudes. (Quelle: enev-online)


Ursprüngliche Fassung der EnEV sowie Begründung.


Blowerdoor Blowerdoormessung Blowerdoormessverfahren und Luftdichtheitsprüfung Blower Door Energieeinsparverordnung - EnEV 2002
Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden. (Stand 16.11.2001)
[PDF Energieeinsparverordnung EnEV - Gesetze und Regeln]

Blowerdoor Blowerdoormessung Blowerdoormessverfahren und Luftdichtheitsprüfung Blower Door Begründung - EnEV
Begründung zur Energieeinsparverordnung - EnEV.
[PDF Energieeinsparverordnung EnEV - Gesetze und Regeln]



Blowerdoor Blowerdoormessung Blowerdoormessverfahren und Luftdichtheitsprüfung Blower Door Energiebedarfsausweis (zu Luftdichtheit und BlowerDoor Messung)


Dokumentation im Energiebedarfsausweis:
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zu § 13 der Energieeinsparverordnung
Entwurf 30.10.2001


§ 3.

I.

II.

III.

Aufbau der Energiebedarfsausweise ...

Objektbeschreibung

Energiebedarf

Weitere energiebezogene Merkmale


Den Energiebedarfsausweisen können Anlagen beigefügt werden, welche
insbesondere die Angaben in den Abschnitten II und III dokumentieren.
Dies können insbesondere sein die Dokumentation einer durchgeführten
Dichtheitsprüfung nach § 5 Abs. 1 Satz 3 in Verbindung mit
Anhang 4 Nr. 2 EnEV
, ...

(...)

In Abschnitt III des Energiebedarfsausweises sind anzugeben

Blowerdoor Blower-Door-Test Blower-Door-Messung Luftdichtheitstest Luftdichtigkeitstest (...) ob die Nachweise zur Energieeinsparverordnung
einen Dichtheitsnachweis einschließen,

Blowerdoor Blower-Door-Test Blower-Door-Messung Luftdichtheitstest Luftdichtigkeitstest wie der Mindestluftwechsel (...) erfolgen soll (Fenster-,
mechanische oder andere Lüftung) (...)


Vorschlag für den Wortlaut im Energiebedarfsausweis:

Dichtheit des Gebäudes und Lüftungskonzept

- ohne Nachweis
- mit Nachweis nach Anhang 4 Nr. 2 EnEV

(Messprotokoll ist als Anlage beigefügt)



Blowerdoor Blowerdoormessung Blowerdoormessverfahren und Luftdichtheitsprüfung Blower Door DIN 4108-7 (zu Luftdichtheit und BlowerDoor Messung)


DIN 4108-7 (August 2001) – Auszug Luftdichtheit:

4.4 Anforderungen an die Luftdichtheit


Werden Messungen der Luftdichtheit von Gebäuden oder Gebäudeteilen durchgeführt, so darf der nach DIN EN 13829:2001-02, Verfahren A, gemessene Luftvolumenstrom bei einer Druckdifferenz zwischen Innen und Außen von 50 Pa

Blowerdoor Blower-Door-Test Blower-Door-Messung Luftdichtheitstest Luftdichtigkeitstest bei Gebäuden ohne raumlufttechnische Anlagen:

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bezogen auf das Raumluftvolumen 3 h-1 nicht überschreiten oder
bezogen auf die Nettogrundfläche 7,8 cbm/(qm/h) nicht überschreiten


Blowerdoor Blower-Door-Test Blower-Door-Messung Luftdichtheitstest Luftdichtigkeitstest bei Gebäuden mit raumlufttechnischen Anlagen (auch Abluftanlagen):

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bezogen auf das Raumluftvolumen 1,5 h-1 nicht überschreiten oder
bezogen auf die Nettogrundfläche 3,9 cbm/(qm/h) nicht überschreiten


Die volumenbezogene Anforderung gilt allgemein.
Bei Gebäuden oder Gebäudeteilen,deren lichte Geschosshöhe 2,6 m oder weniger beträgt, darf alternativ die nettogrundflächenbezogene Anforderungsgröße benutzt werden.

Die Einhaltung der Anforderungen an die Luftdichtheit schließt lokale Fehlstellen, die zu Feuchteschäden infolge von Konvektion führen können, nicht aus.

Insbesondere bei Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung ist eine deutliche Unterschreitung des oben angegebenen Grenzwertes sinnvoll.

Zur Beurteilung der Gebäudehülle kann zusätzlich der hüllenflächenbezogene Leckagestrom q50 herangezogen werden, der einen Wert von 3,0 cbm/(qm/h) nicht überschreiten darf.



Blowerdoor Blowerdoormessung Blowerdoormessverfahren und Luftdichtheitsprüfung Blower Door EN 13829 (zu Luftdichtheit und BlowerDoor Messung)


EN 13829 (Februar 2001)
Deutsche Norm
Wärmetechnisches Verhalten von Gebäuden
Bestimmung der Luftdurchlässigkeit von Gebäuden
Differenzdruckverfahren (ISO 9972:1996, modifiziert)
Deutsche Fassung EN 13829:2000


Blowerdoor Blower-Door-Test Blower-Door-Messung Luftdichtheitstest Luftdichtigkeitstest Einleitung

Das Differenzdruckverfahren dient dazu, die Luftdichtheit der Hülle von Gebäuden oder Gebäudeteilen zu charakterisieren.

Es kann benutzt werden, um


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die Luftdurchlässigkeit eines Gebäudes oder Gebäudeteils zu messen, um eine Luftdichtheitsanforderung zu erfüllen,
die relative Luftdurchlässigkeit verschiedener ähnlicher Gebäude oder Gebäudeteile zu vergleichen,
die Undichtheiten zu finden und
die Verringerung der Luftdurchlässigkeit zu bestimmen, die durch einzelne, nacheinander ausgeführte Verbesserungsmaßnahmen an einem bestehenden Gebäude oder Gebäudeteil erreicht wurde.


Es werden Luftströme von Außen nach Innen durch die Gebäudehülle oder umgekehrt erfasst.

Blowerdoor Blower-Door-Test Blower-Door-Messung Luftdichtheitstest Luftdichtigkeitstest Anwendungsbereich

Diese Norm dient der Luftdurchlässigkeitsmessung der Hülle von Gebäuden oder Gebäudeteilen vor Ort. Sie beschreibt die Anwendung von Über- oder Unterdruck und die Messung der resultierenden Luftvolumenströme in Abhängigkeit von verschiedenen statischen Druckdifferenzen zwischen Innen und Außen.

Blowerdoor Blower-Door-Test Blower-Door-Messung Luftdichtheitstest Luftdichtigkeitstest BlowerDoor

BlowerDoor ist eine in vielen Ländern anerkannte Anlage, um Luftdurchlässigkeitsmessungen an der Gebäudehülle durchzuführen. Die Anlage enthält eine Einrichtung zum Türeinbau des Gebläses, die so verstellbar ist, dass sie in übliche Türöffnungen passt. Das Gebläse sollte einen drehzahlsteuerbaren Motor aufweisen, so dass die erforderlichen Volumenströme eingestellt werden können.



Blowerdoor Blowerdoormessung Blowerdoormessverfahren und Luftdichtheitsprüfung Blower Door Baurecht (zu Luftdichtheit und BlowerDoor Messung)


Luftdichtheit und BlowerDoor-Messung


Blowerdoor Blower-Door-Test Blower-Door-Messung Luftdichtheitstest Luftdichtigkeitstest Luftdichtheit ist seit DIN V 4108-7 (11/1996) Stand der Technik und nach deren Veröffentlichung im Bundesanzeiger Nr. 140 vom 31.7.1998 anerkannte Regel der Technik zur WSVO ´95. Die unaufgeforderte Ausführung der Luftdichtheit durch Verarbeiter und Bauleiter wird demnach vorausgesetzt; der Bauherr hat das Recht auf ein luftdichtes Gebäude. Wenn er eine BlowerDoor-Messung durchführen lässt, müssen die Grenzwerte eingehalten werden: Die aktuelle Fassung DIN 4108-7 ist von August 2001 und liegt im Weißdruck vor.

Die allgemein anerkannten Regeln der Baukunst setzen sich zusammen aus anerkannten wissenschaftlichen, technischen und wirklichen Erfahrungen im Bauwesen. Für einzelne Gewerke sind technische Anforderungen in sog. Regelwerken oder DIN-Normen festgelegt.

Abweichungen der Werkleistung von den allgemein anerkannten Regeln der Baukunst / Technik begründen grundsätzlich deren Mangelhaftigkeit und damit gleichzeitig Gewährleistungsansprüche des Bauherrn.

Ändern sich die Regeln der Baukunst während der Bauausführung, schuldet der Unternehmer den zum Zeitpunkt der Abnahme geltenden Standard, kann hierfür jedoch u. U. auch eine zusätzliche Vergütung verlangen.

Mangelhafte Luftdichtung kann als verdeckter Mangel beurteilt werden, für den im Fall von Organisationsverschulden bis zu 30 Jahre gehaftet werden muss.




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