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Gesetze & Normen zum Blowerdoor Test
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Übersicht der aktuellen gesetzlichen Anforderungen an die Luftdichtheit bzw. Luftdichtigkeit von Gebäuden. Gesetze, Vorschriften und Normen zur Blowerdoor Messung:
EnEV Energieeinsparverordnung
DIN 4108-7 als gültige Norm veröffentlicht
EN 13829 ersetzt die strengere ISO 9972 als Messnorm
Baurecht und Luftdichtheit
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Grenzwerte bei der Blowerdoor Messung
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Übersicht der Normwerte und der Grenzwerte für die Messung der Luftdurchlässigkeit n50 mit dem BlowerDoor Messverfahren. Die Grenzwerte zu den Ergebnissen der Blowerdoor Messung:
Nach DIN 4108-7 (August 2001) und EnEV (Februar 2002) gelten folgende Grenzwerte:
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Gebäude mit natürlicher Lüftung (Fensterlüftung): |
n50 3 [h-1] |
Gebäude mit raumlufttechnischen Anlagen / auch Abluftanlagen:
(Insbesondere bei Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung
ist eine deutliche Unterschreitung des oben angegebenen
Grenzwertes sinnvoll (DIN 4108-7).) |
n50 1,5 [h-1] |
Anzustreben auf Grund energetischer Gesichtspunkte: |
n50 1 [h-1] |
Für Passivhäuser:
(Nach Kriterien des Passivhausinstituts Darmstadt,
Dr. Wolfgang Feist) |
n50 0,6 [h-1] |
Die BlowerDoor-Messung erfolgt nach EN 13829.
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Energieeinsparverordnung EnEV
(zu Luftdichtheit und Blowerdoor Messung)
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Die Energieeinsparverordnung (EnEV) hat folgende Anforderungen:
§ 5 Dichtheit, Mindestluftwechsel
(1) Zu errichtende Gebäude sind so auszuführen, dass die Wärme übertragende Umfassungsfläche einschließlich der Fugen dauerhaft luftundurchlässig entsprechend dem Stand der Technik abgedichtet ist. (...) Wird die Dichtheit nach den Sätzen 1 und 2 überprüft, ist Anhang 4 Nr. 2 einzuhalten.
(...)
Anhang 1
Anforderung an zu errichtende Gebäude mit normalen Innentemperaturen:
2.4 Beheiztes Luftvolumen
Bei den Berechnungen gemäß Nr. 2.1 ist das beheizte Luftvolumen V nach DIN EN 832 :2003-06 zu ermitteln. Vereinfacht darf es wie folgt berechnet werden:
V = 0,76 Ve bei Gebäuden bis zu 3 Vollgeschossen
V = 0,80 Ve in den übrigen Fällen
(...)
2.10 Voraussetzung für die Anrechnung mechanisch betriebener Lüftungsanlagen (zu § 3 Abs. 2)
Im Rahmen der Berechnung nach Nr. 2 ist bei mechanischen Lüftungsanlagen die Anrechnung der Wärmerückgewinnung oder einer regelungstechnisch verminderten Luftwechselrate nur zulässig, wenn
a) die Dichtheit des Gebäudes nach Anhang 4 Nr. 2 nachgewiesen wird,
(...)
3. Vereinfachtes Verfahren für Wohngebäude (zu § 3 Abs. 2 Nr. 1) Tabelle 2:
Vereinfachtes Verfahren zur Ermittlung des Jahres-Heizwärmebedarfs
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Zeile |
Zu ermittelnde Größen |
Gleichung |
Zu verwendende Randbedingungen |
(...)
3
(...) |
Spezifischer Lüftungs-
wärmeverlust
HV |
HV = 0,19 Ve |
ohne Dichtheitsprüfung
nach Anhang 4 Nr. 2 |
HV = 0,163 Ve |
mit Dichtheitsprüfung
nach Anhang 4 Nr. 2 |
Anhang 4
Anforderungen an die Dichtheit und den Mindestluftwechsel (zu § 5):
2. Nachweis der Dichtheit des gesamten Gebäudes
Wird eine Überprüfung der Anforderungen nach § 5 Abs. 1 durchgeführt, so darf der nach DIN EN 13829 : 2001-02 bei einer Druckdifferenz zwischen Innen und Außen von 50 Pa gemessene Volumenstrom bezogen auf das beheizte Luftvolumen bei Gebäuden
- ohne raumlufttechnische Anlagen 3 h-1 und
- mit raumlufttechnischen Anlagen 1,5 h-1
nicht überschreiten.
Nachfolgend die komplette EnEV 2004 sowie Ihre Begründung seitens des Gesetzgebers:
Energieeinsparverordnung - EnEV 2004
Die novellierte EnEV 2004 wurde am 07.12.2004 im Bundesgesetzblatt in der
Ausgabe 64/2004 verkündet. (Stand 02.12.2004)
Bundesgesetzblatt
Erste Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung. (Stand 02.12.2004)
Kurzinfo zu dieser novellierten Energieeinsparverordnung:
Verordnungstext wurde entlastet. Die EnEV verweist vielfach auf die Regeln der Technik, sie setzt europarechtliche Vorgaben um. Energiesparhaus wird zur Pflicht. Energiebedarf zum Heizen und Erwärmen des Brauchwassers soll um ein Drittel gesenkt werden (d.h. vom bisherigen 10-l-Haus künftig in Richtung 7-l-Haus). Architekten und Planer müssen Gebäude nun ganzheitlich betrachten und auch einzubauende Anlagentechnik frühzeitig berücksichtigen.
Die EnEV begrenzt den Primärenergiebedarf für Gebäude. Berücksichtigung des Wärmeschutzes und der Anlagentechnik, eröffnet Planern die Chance, das Energiesparziel flexibel und kostengünstig zu erreichen. Erleichterung für die Nutzung erneuerbare Energien. Der neue Energiebedarfsausweis bringt für Bauherren und Nutzer mehr Transparenz bezüglich der energischen Qualität eines Gebäudes. (Quelle: enev-online)
Ursprüngliche Fassung der EnEV sowie Begründung:
Energieeinsparverordnung - EnEV 2002
Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden. (Stand 16.11.2001)
Begründung - EnEV
Begründung zur Energieeinsparverordnung - EnEV.
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Energiebedarfsausweis
(zu Luftdichtheit und Blowerdoor Messung)
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Dokumentation im Energiebedarfsausweis: Allgemeine Verwaltungsvorschrift zu § 13 der Energieeinsparverordnung, Entwurf 30.10.2001
§ 3. Aufbau der Energiebedarfsausweise ...
I. Objektbeschreibung
II. Energiebedarf
III. Weitere energiebezogene Merkmale
Den Energiebedarfsausweisen können Anlagen beigefügt werden, welche insbesondere die Angaben in den Abschnitten II und III dokumentieren. Dies können insbesondere sein die Dokumentation einer durchgeführten
Dichtheitsprüfung nach § 5 Abs. 1 Satz 3 in Verbindung mit Anhang 4 Nr. 2 EnEV, ...
(...)
In Abschnitt III des Energiebedarfsausweises sind anzugeben
- (...) ob die Nachweise zur Energieeinsparverordnung einen Dichtheitsnachweis einschließen,
- wie der Mindestluftwechsel (...) erfolgen soll (Fenster-, mechanische oder andere Lüftung) (...)
Vorschlag für den Wortlaut im Energiebedarfsausweis:
Dichtheit des Gebäudes und Lüftungskonzept
- ohne Nachweis
- mit Nachweis nach Anhang 4 Nr. 2 EnEV
(Messprotokoll ist als Anlage beigefügt)
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DIN 4108-7
(zu Luftdichtheit und BlowerDoor Messung)
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DIN 4108-7 (August 2001) Auszug Luftdichtheit:
4.4 Anforderungen an die Luftdichtheit
Werden Messungen der Luftdichtheit von Gebäuden oder Gebäudeteilen durchgeführt, so darf der nach DIN EN 13829:2001-02, Verfahren A, gemessene Luftvolumenstrom bei einer Druckdifferenz zwischen Innen und Außen von 50 Pa...
...bei Gebäuden ohne raumlufttechnische Anlagen:
- bezogen auf das Raumluftvolumen 3 h-1 nicht überschreiten oder
- bezogen auf die Nettogrundfläche 7,8 cbm/(qm/h) nicht überschreiten
...bei Gebäuden mit raumlufttechnischen Anlagen (auch Abluftanlagen):
- bezogen auf das Raumluftvolumen 1,5 h-1 nicht überschreiten oder
- bezogen auf die Nettogrundfläche 3,9 cbm/(qm/h) nicht überschreiten
Die volumenbezogene Anforderung gilt allgemein. Bei Gebäuden oder Gebäudeteilen, deren lichte Geschosshöhe 2,6 m oder weniger beträgt, darf alternativ die nettogrundflächenbezogene Anforderungsgröße benutzt werden.
Die Einhaltung der Anforderungen an die Luftdichtheit schließt lokale Fehlstellen, die zu Feuchteschäden infolge von Konvektion führen können, nicht aus.
Insbesondere bei Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung ist eine deutliche Unterschreitung des oben angegebenen Grenzwertes sinnvoll.
Zur Beurteilung der Gebäudehülle kann zusätzlich der hüllenflächenbezogene Leckagestrom q50 herangezogen werden, der einen Wert von 3,0 cbm/(qm/h) nicht überschreiten darf.
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EN 13829
(zu Luftdichtheit und BlowerDoor Messung)
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EN 13829 (Februar 2001)
Deutsche Norm
Wärmetechnisches Verhalten von Gebäuden
Bestimmung der Luftdurchlässigkeit von Gebäuden
Differenzdruckverfahren (ISO 9972:1996, modifiziert)
Deutsche Fassung EN 13829:2000
Einleitung
Das Differenzdruckverfahren dient dazu, die Luftdichtheit der Hülle von Gebäuden oder Gebäudeteilen zu charakterisieren.
Es kann benutzt werden, um...
...die Luftdurchlässigkeit eines Gebäudes oder Gebäudeteils zu messen, um eine Luftdichtheitsanforderung zu erfüllen,
...die relative Luftdurchlässigkeit verschiedener ähnlicher Gebäude oder Gebäudeteile zu vergleichen,
...die Undichtheiten zu finden und die Verringerung der Luftdurchlässigkeit zu bestimmen, die durch einzelne, nacheinander ausgeführte Verbesserungsmaßnahmen an einem bestehenden Gebäude oder Gebäudeteil erreicht wurde.
Es werden Luftströme von Außen nach Innen durch die Gebäudehülle oder umgekehrt erfasst.
Anwendungsbereich
Diese Norm dient der Luftdurchlässigkeitsmessung der Hülle von Gebäuden oder Gebäudeteilen vor Ort. Sie beschreibt die Anwendung von Über- oder Unterdruck und die Messung der resultierenden Luftvolumenströme in Abhängigkeit von verschiedenen statischen Druckdifferenzen zwischen Innen und Außen.
BlowerDoor
BlowerDoor ist eine in vielen Ländern anerkannte Anlage, um Luftdurchlässigkeitsmessungen an der Gebäudehülle durchzuführen. Die Anlage enthält eine Einrichtung zum Türeinbau des Gebläses, die so verstellbar ist, dass sie in übliche Türöffnungen passt. Das Gebläse sollte einen drehzahlsteuerbaren Motor aufweisen, so dass die erforderlichen Volumenströme eingestellt werden können.
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Baurecht
(zu Luftdichtheit und BlowerDoor Messung)
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Luftdichtheit und BlowerDoor-Messung
Luftdichtheit ist seit DIN V 4108-7 (11/1996) Stand der Technik und nach deren Veröffentlichung im Bundesanzeiger Nr. 140 vom 31.7.1998 anerkannte Regel der Technik zur WSVO ´95. Die unaufgeforderte Ausführung der Luftdichtheit durch Verarbeiter und Bauleiter wird demnach vorausgesetzt; der Bauherr hat das Recht auf ein luftdichtes Gebäude. Wenn er eine BlowerDoor-Messung durchführen lässt, müssen die Grenzwerte eingehalten werden: Die aktuelle Fassung DIN 4108-7 ist von August 2001 und liegt im Weißdruck vor.
Die allgemein anerkannten Regeln der Baukunst setzen sich zusammen aus anerkannten wissenschaftlichen, technischen und wirklichen Erfahrungen im Bauwesen. Für einzelne Gewerke sind technische Anforderungen in sog. Regelwerken oder DIN-Normen festgelegt.
Abweichungen der Werkleistung von den allgemein anerkannten Regeln der Baukunst / Technik begründen grundsätzlich deren Mangelhaftigkeit und damit gleichzeitig Gewährleistungsansprüche des Bauherrn.
Ändern sich die Regeln der Baukunst während der Bauausführung, schuldet der Unternehmer den zum Zeitpunkt der Abnahme geltenden Standard, kann hierfür jedoch u. U. auch eine zusätzliche Vergütung verlangen.
Mangelhafte Luftdichtung kann als verdeckter Mangel beurteilt werden, für den im Fall von Organisationsverschulden bis zu 30 Jahre gehaftet werden muss.
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Sachverständigenbüro
für Wertermittlung zur Immobilienbewertung:
Gutachter, unabhängiger Sachverständiger für Gebäudebewertung und Grundstücksbewertung.
Blower Door Test:
Blowerdoor Test zur Luftdichtheitsprüfung von Gebäuden mit der Blower Door.
Wirkungsradius: Vellmar, Kassel, Landkreis Kassel, Hessen, überregional, bundesweit. |
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